Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht hängt mit dem Betreuungsrecht zusammen. Falls eine Notsituation eintritt und Sie dadurch nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen oder sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können, kann die Vorsorgevollmacht sehr wichtig sein. In diesem Fall würde Ihnen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden und ein Gericht entscheidet wer das sein wird. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch die gesetzlichen Vertreter deshalb kann eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass Ihnen ein unbekannter Betreuer zugewiesen wird. Wenn sie nicht mehr handeln können oder entscheidungsunfähig werden, ist es wichtig einer Vertrauensperson ihre Angelegenheiten zu übergeben. Deshalb sollten Sie unbedingt frühzeitig daran zu denken, eine Vorsorgevollmacht auszustellen.

Notarielle Beglaubigung ja oder nein?

Es ist nicht zwingend notwendig eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen aber es wird empfohlen. Eine beglaubigte Vorsorgevollmacht hat in vielen Fällen eine höhere Akzeptanz z.b. bei Banken. Die Beglaubigung können Betreuungsbehörden oder Notare vornehmen.

Wer kann mich rechtlich beraten?

Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Sie können sich durch Notare, Anwälte und seit 2005 auch durch anerkannte Betreuungsvereine beraten lassen.

Wo finde ich weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/VorsorgeUndPatientenrechte_node.html

Hier finden Sie ein Formular „Vorsorgevollmacht“ vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html