Alle Beiträge von Sozialstation Dirk Weise

Seniorendorf: 10. Haus in Prenzlau eröffnet

Mit der Eröffnung des 10. Hauses, hat die Sozialstation Dirk Weise, zusammen mit Investor Uwe Stanke, die Bauphase im Prenzlauer Seniorendorf abgeschlossen. Das letzte Haus ist für die Pflege und Betreuung von Intensivpatienten konzipiert. Inzwischen stehen den Patienten im Seniorendorf, in der Neustädter Feldmark, 48 Pflegeplätze zur Verfügung.

Uckermark-TV und der Nordkurier berichteten vom Tag der Eröffnung. Hier finden Sie die Links zu den Berichten:

Bericht: Uckermark-TV „Weiser Plan wird runde Sache“

Bericht: Nordkurier „Prenzlauer Seniorendorf bietet Intensivpflege“

Achtung: Telefonstörung! [behoben]

Update vom 21.08.2018:

Unsere Telefonstörung ist behoben und Sie erreichen uns wie gewohnt.

 

Hinweis vom 15.08.2018:

Aufgrund einer Störung, sind wir momentan nur eingeschränkt telefonisch und per Fax zur erreichen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns über unser Bereitschaftstelefon oder per E-Mail:

Bereitschafts-Telefon: 0151 / 141 83 146

E-Mail: service@sozialstation-weise.de

Alpaka-Fest 2018 in Schenkenberg

Wie in den Vorjahren organisiert die Sozialstation Dirk Weise wieder das inzwischen traditionelle Alpaka-Fest in Schenkenberg. Am Samstag, den 11.08. eröffnet Luckys Life Band um 10:00 Uhr die Veranstaltung. Einer der Höhepunkte ist das Fußballspiel „Alt Herren Union Berlin“ gegen „SV Blücher Schenkenberg“. Am Abend spielt die berliner Live-Band „Ageless“.

 

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht hängt mit dem Betreuungsrecht zusammen. Falls eine Notsituation eintritt und Sie dadurch nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen oder sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können, kann die Vorsorgevollmacht sehr wichtig sein. In diesem Fall würde Ihnen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden und ein Gericht entscheidet wer das sein wird. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch die gesetzlichen Vertreter deshalb kann eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass Ihnen ein unbekannter Betreuer zugewiesen wird. Wenn sie nicht mehr handeln können oder entscheidungsunfähig werden, ist es wichtig einer Vertrauensperson ihre Angelegenheiten zu übergeben. Deshalb sollten Sie unbedingt frühzeitig daran zu denken, eine Vorsorgevollmacht auszustellen.

Notarielle Beglaubigung ja oder nein?

Es ist nicht zwingend notwendig eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen aber es wird empfohlen. Eine beglaubigte Vorsorgevollmacht hat in vielen Fällen eine höhere Akzeptanz z.b. bei Banken. Die Beglaubigung können Betreuungsbehörden oder Notare vornehmen.

Wer kann mich rechtlich beraten?

Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Sie können sich durch Notare, Anwälte und seit 2005 auch durch anerkannte Betreuungsvereine beraten lassen.

Wo finde ich weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/VorsorgeUndPatientenrechte_node.html

Hier finden Sie ein Formular „Vorsorgevollmacht“ vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

Die Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um die Willenserklärung einer Person, falls sie ihren Willen nicht mehr wirksam erklären kann (z.B. durch medizinische Umstände). In der Patientenverfügung wird festgelegt, dass bestimmte Medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Kurz gesagt, geht es darum, dass der Patientenwille im Falle einer Behandlung umgesetzt wird. Eine Patientenverfügung wird oftmals im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen verfasst. Eine Legaldefinition der Patientenverfügung finden Sie in § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB.

Wer kann kann eine Patientenverfügung verfassen?

Jeder Volljährige, der einwillungsfähig ist kann eine Patientenverfügung verfassen. Ein Widerruf jederzeit formlos möglich.

Welche Form muss die Patientenverfügung haben?

Die Patientenverfügung muss in schriftform verfasst ein. Sie ist  mündlich aber nicht automatisch unwirksam. Es ist sehr wichtig, sich genau zu Informieren.

Wo finde ich weitere Informationen zur Patientenverfügung?

Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zur Patientenverfügung – klicken Sie auf diesen Link. Hier finden Sie auch hilfreiche Textbausteine, die Ihnen helfen können, eine Patientenverfügung zu Formulieren.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie außerdem eine Broschüre zur Patientenverfügung – klicken Sie hier .