Leistungen der Krankenversicherung (SGB V Leistungen) – die medizinische Behandlungspflege wird durch den behandelnden Arzt verordnet.
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruckmessungen
- Blutzuckermessungen
- und vieles mehr