Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege richtet sich an pflegende Angehörige, die zeitweise aus bestimmten Gründen nicht in der Lage sind, die Pflege durchzuführen. Es gibt verschiedene Verhinderungsgründe, die es Ihnen erlauben, die Sozialstation Dirk Weise mit der Pflege zu beauftragen. Beispiele für die mögliche Inanspruchnahme der Verhinderungspflege:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Feiern
  • Gartenarbeit
  • Freizeitaktivitäten
  • und vieles mehr

Über die gesetzlichen Möglichkeiten der Verhinderungspflege (z.B. Übernahme und Dauer) können wir Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend beraten.